Entsprechend der Energieeinsparverordnung (EnEV) hat, bei Neuvermietung oder Verkauf einer Immobilie, der Interessent Anspruch auf die Vorlage des Energieausweises

Ob ein verbrauchs- oder bedarfabhängiger Energieausweis für Ihr Gebäude erforderlich ist hängt von verschiedenen Kriterien ab.  

 

Gerne berate ich Sie welcher Energieausweis für Ihr Gebäude sinnvoll ist sowie über energiesparende Einzelmaßnahmen. 

 

-  Energieausweis auf der Basis des Energieverbrauchs

  Für die Ausstellung des Energieausweises sind die Verbrauchsdaten (z.B. Gas oder Heizöl)

  der vorangegangenen drei Jahre sowie die Wohnfläche (gem. Wohnflächenverordnung)  

  erforderlich.

  Für die energetische Bewertung des Gebäudes erfolgt eine Besichtigung des  

  Gebäudes durch den Ausweisersteller. 

 

-  Energieausweis auf der Basis des Energiebedarfs 

  Die Ausstellung des Energieausweises erfolgt nach einer detaillierten Datenaufnahme vor Ort

  durch den Ausweisersteller. 

 

Alle Energieausweise haben eine Gültigkeit von 10 Jahren 

    

 

 

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